Seit Mitte 2014 gilt das neue Gesetz zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Dieses Gesetz regelt neue Vorschriften in Sachen Energieausweis und neue Mindestanforderungen für die Modernisierung von Immobilien.
Alle Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet einen Energieausweis erstellen zu lassen und diesen allen Interessenten zur Verfügung zu stellen.
Versäumt man diese Pflicht drohen Strafen von bis zu 15.000 € !
Im Energieausweis steht der geschätzte bzw. errechnete Energie-Bedarf oder -Verbrauch eine Immobilie. Verschiedene Immobilien benötigen unterschiedliche Arten von Ausweisen, die je auch unterschiedliche Erstellungskosten mit sich bringen.
Mit uns an Ihrer Seite müssen Sie sich keine Sorgen um die EnEV 2014 machen, wir kümmern uns um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und ggf. die Erstellung des Energieausweises.